Wie finanziert sich die Tagespflege

Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung ist ein monatliches Budget für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen, mit dem die Leistungen der Tagespflege finanziert werden können. 

Das Budget für den jeweiligen Pflegegrad beträgt pro Monat:

  • Pflegegrad 2:                689,00 €
  • Pflegegrad 3:               1298,00 €
  • Pflegegrad 4:               1612,00 €
  • Pflegegrad 5:               1995,00 €

Diese Beträge sind ausschließlich für die Tagespflege und können nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld beansprucht werden.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen. 

 

Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Entgelt für pflegerische Versorgung, die abhängig vom Pflegegrad mit den Pflegekassen vereinbart wird.

Dieser Posten wird bis zur individuellen Obergrenze des Budgets  von den Pflegekassen bezahlt.                                     

Für unsere Tagespflege betragen die Sätze von 01.10.2020

          bei Pflegegrad 1: 49,13 Euro pro Tag
          bei Pflegegrad 2: 51,72 Euro pro Tag
          bei Pflegegrad 3: 54,31 Euro pro Tag
          bei Pflegegrad 4: 56,89 Euro pro Tag
          bei Pflegegrad 5: 59,48 Euro pro Tag

jeweils, zuzüglich eines Betrages für die Refinanzierung der Ausgleichsbeträge nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung in Höhe von 2,00 Euro pro Tag sowie eines Zuschlages zur Refinanzierung der einrichtungsindividuellen Ausbildungskosten von 1,54 Euro pro Tag.

  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung: schließt die Mahlzeiten, Betriebskosten und die hauswirtschaftliche Versorgung ein und muss vom Tagespflegegast selbst getragen werden.                                                           Dieser Kostenbestandteil beträgt 10,66 Euro pro Tag für die Unterkunft. Für die Verpflegung werden 8,21 Euro pro Tag berechnet, in allen Pflegegraden.
  • Entgelt für die Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten und der Einrichtung der Tagespflege (Investitionskosten). Dieser Betrag wird derzeit durch die Kommune finanziert, in der der Tagespflegegast lebt.
  • Entgelt für den Fahrdienst, wenn der Transport zur Tagespflege und von dort nach Hause nicht alleine oder durch Angehörige erfolgt. Auch dieser Betrag wird (anteilig) mit der Pflegekasse direkt abgerechnet. Er beträgt für unsere Tagespflege 8,50 Euro pro Fahrt bei einer Entfernung von bis zu 10 km, 10Euro pro Fahrt bei einer Entfernung ab 10 km. Für den Rollstuhltransport fällt 27,00 Euro pro Fahrt.

 

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